DPV - Deutscher Presse Verband

Mitgliedschaft - Berufsgruppen



Mitgliedschaft

Auflistung Berufsgruppen

Die Mitgliedschaft und der Presseausweis stehen -bei Nachweis der hauptberuflich journalistischen Tätigkeit- (überwiegendes Arbeitseinkommen bzw. überwiegende Arbeitszeit) folgenden Berufsgruppen offen:
  • Freie und feste Journalisten, Redakteure, journalistisch tätige Mitarbeiter, Volontäre auf besonderen Antrag, Inhaber sowie leitende Angestellte von Nachrichten- und Bildagenturen, lnformationsdiensten sowie Redaktionsbüros (Wort, Bild, Ton, Neue Medien)
  • Freie und feste Journalisten, Redakteure, journalistisch tätige Mitarbeiter, Volontäre auf besonderen Antrag, Verleger sowie leitende Angestellte von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen (Wort, Bild, Ton, Neue Medien)
  • Freie und feste Journalisten, Redakteure, journalistisch tätige Mitarbeiter, Volontäre auf besonderen Antrag, Redaktionsassistenten, Regisseure (soweit im aktuellen und Dokumentar-Bereich tätig), Produzenten, Kameraleute und Filmreporter (soweit im aktuellen und Dokumentar-Bereich und überwiegend eigenschöpferisch tätig), Inhaber sowie leitende Angestellte von Fernsehen, Produktion und Hörfunk (Wort, Bild, Ton, Neue Medien)
  • Freie und feste Journalisten von Pressestellen in Verwaltung, Wirtschaft und Verbänden, Pressesprecher und Pressereferenten (Wort, Bild, Ton, neue Medien)
  • Medienarchivare und -dokumentare, soweit sie die redaktionelle Arbeit durch überwiegend selbstständige und eigenschöpferisch tätige Recherchen begleiten (Wort, Bild, Ton, Neue Medien)
  • Journalisten als Volontäre oder Journalisten als Studenten, welche über ein Volontariat, eine Journalistenschule oder ein Studium zum Journalisten/Redakteur ausgebildet werden, insbesondere auf ausdrücklichen Antrag einer Redaktion (Wort, Bild, Ton, Neue Medien)
  • Programmpräsentatoren und -sprecher, Moderatoren, Fach- und Musikredakteure, soweit sie Informationen aufgrund eigener Recherche und/oder Auswahl und/oder Bearbeitung vermitteln (Wort, Bild, Ton, Neue Medien)
  • Journalisten und Dozenten von Einrichtungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung für Journalisten in der medienbezogenen Bildungsarbeit und Beratung
  • Selbständige freie Journalisten, Bildberichterstatter, Buch- und Drehbuchautoren (Wort, Bild, Ton, Neue Medien)  
Auflistung Berufsgruppen als PDF

Der Nachweis der hauptberuflich journalistischen Tätigkeit muss aus den vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen hervorgehen. Im Zweifelsfall ist nicht die Berufsbezeichnung, sondern die Aufgaben und der Umfang der eigenschöpferischen Tätigkeit entscheidend. Es gelten die Bedingungen für die Mitgliedschaft bzw. die Ausstellung eines Presseausweises. Stand 07/06i

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