Mitgliedschaft
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MITGLIEDSCHAFT UND AUSSTELLUNG EINES PRESSEAUSWEISES
Über den Antrag können Sie die Mitgliedschaft mit Presseausweis beantragen:Antrag Mitgliedschaft & Presseausweis (als PDF)
Das Merkblatt informiert Sie kurz und übersichtlich:
Merkblatt Mitgliedschaft & Presseausweis (als PDF)
* bitte beachten Sie, dass die Mitgliedschaft wie auch die Ausstellung eines Presseausweises nur für Journalisten und Pressesprecher möglich ist, welche ihre hauptberuflich journalistische Tätigkeit (überwiegendes Arbeitseinkommen bzw. überwiegende Arbeitszeit) nachweisen.
Wer zweitberuflich als Journalist tätig ist, kann bei unserem Partnerverband bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten einen Fach-Presseausweis beantragen.
Hobbyschreiber oder Gelegenheitsjournalisten können keinen Presseausweis erhalten.

