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Gerichtliche Verfügung gegen Nachahmer

Das Landgericht Hamburg erlässt eine Einstweilige Verfügung gegen einen „Verein", der in täuschender Absicht einen Namen verwendet, welcher bis auf einen Buchstaben deckungsgleich mit dem Verbandsnamen DPV Deutscher Presse Verband ist. Auch die entsprechenden Webseiten müssen sofort geschlossen werden. Es wird rechtskräftig untersagt, einen Namen zu führen, der dem Verbandsnamen der größten nicht-gewerkschaftlichen Journalistenorganisation ähnelt.