Erstellt von Journalistenzentrum Deutschlandhttps://www.dpv.org/engagement/aelter/kritik-an-einstweiliger-verfuegung-gegen-titanic
Das Journalistenzentrum Deutschland sieht die einstweilige Verfügung des Hamburger Landgerichts vom 10.07.2012 gegen die Zeitschrift Titanic als satirefeindlich und somit als Angriff auf die Presse- bzw. Satirefreiheit. Die Berufsverbände DPV und bdfj ermuntern das Magazin Titanic, die Entscheidung des Landgerichts Hamburg nicht hinzunehmen.