Corona
Weitere Corona-Hilfen für Journalisten
Wichtigster Zuschuss in der ersten Phase der Corona-Hilfsprogramme war die sogenannte Soforthilfe des Bundes für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe. Die Soforthilfe bestand aus nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den Betriebskosten. Allerdings war eine Antragstellung für die Soforthilfe nur bis zum 31. Mai möglich. Anträge, die bis zu diesem Datum gestellt wurden, werden von den zuständigen Behörden weiter bearbeitet. Für die Monate Juni bis August hat die Regierungskoalition am 3. Juni ein Anschlussprogramm als Überbrückungshilfe beschlossen. Für dieses Programm stellt der Bund bis zu 25 Milliarden Euro bereit. Im aktuellen journalistenblatt 3-20 informieren wir dazu ausführlich ab Seite 24.