Die Diskussion um Künstliche Intelligenz im Journalismus ist lauter, als sie es sein müsste. Schlagzeilen warnen vor Abmahnungen und Kennzeichnungspflichten für jede noch so kleine KI-Unterstützung. Viele Journalisten sind verunsichert: Darf ich KI für Recherchen nutzen? Muss jeder Text, der mithilfe von KI entstanden ist, gekennzeichnet werden? Drohen Bußgelder oder Abmahnungen? Die Sorge ist verständlich, aber sie beruht oft auf Missverständnissen.
Von Olaf Kretzschmar
Der EU AI Act ist kein Anti-KI-Gesetz für Journalisten. Sein Ziel ist die Regulierung risikobehafteter KI-Anwendungen, nicht redaktioneller Werkzeuge. Wer ihn richtig liest, erkennt schnell: Der EU AI Act schafft Rechtssicherheit, erhöht die Verantwortung der Redaktion und stärkt damit den Journalismus, statt ihn zu lähmen.
Die europäische Gesetzgebung zur KI, die unter dem Namen AI Act bekannt ist, verfolgt ein klar definiertes Prinzip: Je höher das Risiko, desto strenger die Pflichten. Anders gesagt: Nicht jede KI-Nutzung wird gleichbehandelt. Die Regelungen sind differenziert und setzen auf Risikoanalyse und Verantwortung. Für die tägliche journalistische Arbeit sind fast ausschließlich Tools relevant, die als geringes Risiko eingestuft werden. Dazu gehören Schreibassistenten, KI-gestützte Recherche- und Analysewerkzeuge sowie Tools für Fact-Checking und Datenaufbereitung. Diese Werkzeuge können intern genutzt werden, ohne dass sie einer speziellen Kennzeichnung bedürfen.
Der EU AI Act definiert vier Risikokategorien. An oberster Stelle stehen unzulässige KI-Systeme, die grundsätzlich verboten sind. Dazu gehören etwa Social-Scoring-Systeme, wie sie in autoritären Staaten eingesetzt werden, oder flächendeckende biometrische Massenüberwachung. Hochrisiko-KI umfasst Systeme, die direkte Auswirkungen auf Menschen haben, wie Bewerbungsfilter, Kreditwürdigkeitsprüfungen oder biometrische Identifikation. Diese Systeme sind streng reguliert, betreffen den Journalismus jedoch in der Regel nicht. Dann gibt es Systeme mit Transparenzpflichten, wie Deepfakes, synthetische Medien oder Chatbots ohne menschliche Verantwortung. Hier entsteht der Mythos der Kennzeichnungspflicht. Die vierte Kategorie, die für Journalisten relevant ist, ist KI mit geringem Risiko, also Tools, die Recherche, Textentwürfe, Analyse, Fact-Checking oder interne Visualisierung unterstützen. Sie sind erlaubt und unterliegen keiner spezifischen Kennzeichnungspflicht.
Die verbreitetste Fehleinschätzung betrifft die Kennzeichnungspflichten. Viele gehen davon aus, dass jeder KI-gestützte Text gekennzeichnet werden muss. Das ist falsch. Kennzeichnungspflichten greifen nur, wenn Inhalte erzeugt werden, die als echt wahrgenommen werden könnten und die Öffentlichkeit über ihre Herkunft täuschen. Typische Beispiele sind Deepfake-Videos mit realen Personen, KI-generierte Stimmen, die reale Menschen imitieren, oder täuschend echte KI-Bilder, die den Nachrichtenkontext suggerieren. Alles andere, von der KI-gestützten Recherche über Textentwürfe bis hin zu Infografiken, bleibt von Kennzeichnungspflichten frei, solange die redaktionelle Verantwortung beim Menschen liegt. Hier zeigt sich ein zentrales Prinzip: Entscheidend ist die Verantwortung, nicht das Werkzeug.
KI-gestützte Analysen sind ein weiteres Feld, in dem viele Unsicherheit empfinden. Journalistinnen und Journalisten können KI nutzen, um Trends zu erkennen, Social-Media-Daten auszuwerten, Statistiken aufzubereiten oder Dokumente zu strukturieren. Diese Nutzung ist vergleichbar mit Excel, Datenbanken oder Statistiksoftware – sie dient der internen Arbeit und ist Teil des journalistischen Prozesses. Solange die Ergebnisse geprüft und verantwortet werden, bleibt der Beitrag journalistisch. KI ersetzt nicht die journalistische Entscheidungskompetenz, sondern unterstützt sie. Das ist entscheidend für die rechtliche Einordnung.
Auch bei der Erstellung von Visualisierungen, Diagrammen oder Infografiken ist KI unproblematisch, solange die Inhalte sachlich korrekt, nicht irreführend und redaktionell geprüft sind. Die einzige Grenze liegt bei fotorealistischen KI-Bildern oder synthetischen Videos, die als echt wahrgenommen werden könnten. Solche Inhalte müssen gekennzeichnet werden, um die Öffentlichkeit nicht zu täuschen. Diagramme, Karten oder Infografiken, die mit KI-Unterstützung erstellt wurden, bleiben frei nutzbar.
Betrachten wir den redaktionellen Workflow als Beispiel. Eine Redakteurin recherchiert mithilfe von KI, erstellt einen Textentwurf, überarbeitet ihn manuell, lässt ihn lektorieren und nutzt KI zur Fehlerprüfung. Das Endprodukt ist ein journalistisches Werk mit menschlicher Verantwortung. Der Grad der KI-Beteiligung ist unerheblich. Maßgeblich ist, wer die Verantwortung trägt. Solange der Mensch das ist, gibt es keine Kennzeichnungspflicht.
In verschiedenen Arbeitsbereichen zeigt sich dasselbe Prinzip. SEO-Texte und Metadaten können KI-gestützt erstellt werden, ohne dass Kennzeichnungspflichten entstehen. Relevant bleiben nur das Wettbewerbsrecht, das Irreführungsverbot und die journalistischen Sorgfaltspflichten. Auch Social Media, Community-Management und interne Redaktionspläne fallen weitgehend unter diese Regelung. Die KI ist ein Werkzeug, das die journalistische Sorgfalt erhöhen, nicht verringern kann.
Datenschutz ist ein weiteres, parallellaufendes Thema. Der EU AI Act ersetzt nicht die DSGVO. Beide Regelwerke gelten nebeneinander. Journalisten müssen ausschließlich DSGVO-konforme Tools nutzen, keine sensiblen Daten ungeprüft eingeben und Auftragsverarbeitungsverträge abschließen. Das journalistische Privileg nach Art. 85 DSGVO reduziert die Pflichten erheblich, wenn journalistisch gearbeitet wird. Dies stärkt die Autonomie des Journalismus und schafft Rechtssicherheit bei der Nutzung von KI.
Praktische Empfehlungen sind einfach umzusetzen: Dokumentieren Sie die eingesetzten Tools, halten Sie die Prüfschritte fest und weisen Sie Verantwortung klar zu. Eine freiwillige Formulierung wie „Bei der Recherche und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge als Hilfsmittel zum Einsatz. Redaktionelle Verantwortung und inhaltliche Prüfung lagen vollständig bei der Autorin“ schafft Transparenz und Vertrauen, ist aber nicht verpflichtend.
Abschließend lässt sich sagen: Der EU AI Act ist kein Gegner des Journalismus. Er stärkt die Redaktion, schafft Rechtssicherheit und ermöglicht eine schnellere, sorgfältigere und rechtlich abgesicherte Arbeit. KI ist kein Risiko – fehlendes Rechtsverständnis ist es. Wer KI bewusst, verantwortungsvoll und dokumentiert einsetzt, profitiert von effizienteren Abläufen und höherer inhaltlicher Qualität. Journalismus bleibt menschlich, KI bleibt Werkzeug, und die Öffentlichkeit bleibt informiert und geschützt.
Dieses Verständnis ist zentral für freie Journalisten. Es erlaubt, KI effektiv einzusetzen, ohne in rechtliche Unsicherheit zu geraten, und zeigt zugleich, dass der EU AI Act nicht das Ende des kreativen und investigativen Journalismus bedeutet, sondern im Gegenteil ein Rahmenwerk für sicheres, verantwortungsvolles Arbeiten bietet. Die Zukunft des Journalismus liegt in der Verbindung von menschlicher Kompetenz und KI-Unterstützung, nicht im Verzicht auf innovative Werkzeuge.
Diesen Artikel finden Sie im Medienmagazin journalistenblatt auf den Seiten 22 bis 23