Rabatte & Ethik

Teilnahmebestimmungen

Teilnahmebestimmungen

(1) Teilnehmer an den Pressekonditionen werden aufgefordert, die Leistungen und Produkte der teilnehmenden Partnerunternehmen unabhängig von den Sonderkonditionen zu prüfen. Ausdrücklich verweisen DPV Deutscher Presse Verband – Verband für Journalisten e.V. sowie bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten e.V. (nachfolgend kurz „Journalistenverbände“) darauf, dass ein Vertragsabschluss mit den betreffenden Partnerunternehmen nicht ausschließlich aufgrund von Einkaufsrabatten erfolgen sollte. Die Wahrung der publizistischen Unabhängigkeit muss uneingeschränkt gewährleistet sein. D.h., dass die vereinbarten Sonderkonditionen in keiner Weise genutzt bzw. offeriert werden dürfen, welche die Berichterstattung über die betreffenden Angebote und Leistungen einschränkt.

(2) Diese Teilnahmebestimmungen für die Pressekonditionen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Mitgliedern, den Partnerunternehmen, den Journalistenverbänden und sonstigen Dritten, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Die Teilnahmebestimmungen sollen die Beteiligten vor überraschenden und branchenunüblichen Erwartungen und Forderungen schützen. Die Pressekonditionen werden seitens der Partnerunternehmen den Journalisten angeboten, welche den Journalistenverbänden sind. Unter Partnerunternehmen sind alle Institutionen zu verstehen, welche Journalisten pauschal oder aufgrund von besonderen Vereinbarungen spezielle Journalisten- und Pressekonditionen gewähren. Diese werden nachfolgend als "Partnerunternehmen" bezeichnet. Anderen Berufgruppen als Journalisten und Kommunikationsarbeiter sind zur Teilnahme an den Pressekonditionen nicht befugt. Die vollständigen Informationen zu den Pressekonditionen sind nur für Mitglieder der Journalistenverbände zugänglich und dürfen nicht anderweitig veröffentlicht werden. Lediglich eine allgemeine Übersicht ist allgemein zugänglich. Die Veröffentlichung der aktuellen Liste mit den Partnern findet im Internet unter www.presse-konditionen.org statt, einen Anspruch auf eine Printversion gibt es nicht. Die teilnahmeberechtigten Mitglieder der Journalistenverbände werden nachfolgend „Journalisten“ genannt.

(3) Die Partnerunternehmen können unverbindliche Vereinbarungen oder Rahmenverträge mit den Journalistenverbänden vereinbaren. Dieses bedeutet keine über die besonderen Konditionen hinausgehende Empfehlung seitens der Journalistenverbände. Die Journalistenverbände treffen unabhängig eine Auswahl und entscheidet über eine Vereinbarung und Veröffentlichung. Eine Kürzung oder eine lediglich inhaltliche Wiedergabe der Informationen der Partnerunternehmen bleibt vorbehalten.

(4) Die Partnerunternehmen sind für die Einhaltung hinsichtlich Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechten selbst verantwortlich. Die Partnerunternehmen sind selber verantwortlich für die Einhaltung von Gesetzen und von Rechten Dritter. Die Partnerunternehmen haben die Journalistenverbände Ersatzansprüchen Dritter freizustellen. Mit dem Anklicken eines Links verlässt der Betrachter und Leser den Verantwortungsbereich der Journalistenverbände. Die Journalistenverbände machen sich unwahre oder nicht nachweisbar wahre Tatsachenbehauptungen ebenso wenig zu eigen wie Meinungsäußerungen. Insbesondere übernimmt die Redaktion keine Verantwortung für die Inhalte gelinkter Internetpräsenzen.

(5) Die Informationen über die Pressekonditionen sind urheberrechtlich geschützt. Diese dürfen weder in Teilen noch als Ganzes in andere Datenbanken (z.B. CD-ROM, online) oder vergleichbare Sammelwerke übernommen werden und genutzt werden. Auch eine Nutzung der Daten zu Zwecken wie beispielsweise zur Recherche von Adressen zur werblichen Nutzung oder zur statistischen Auswertung ist nicht zulässig. Für solche unerlaubten Verwendungen können die Journalistenverbände nicht haftbar gemacht werden, da eine Verhinderung aus technischen Gründen nicht gesichert ist.

(6) Die Journalisten müssen die Partnerunternehmen zwecks Informationseinholung und Vertragsabschluss ausschließlich direkt kontaktieren. Die Journalistenverbände können diesbezüglich keine weitergehenden Auskünfte erteilen. Die Journalistenverbände haben keinen Einfluss auf die endgültige Vertragsvereinbarung oder eine Vertragsablehnung. Einige Partnerunternehmen verlangen, dass der teilnehmende Journalist Inhaber eines Presseausweises ist. Bei einem Missbrauch der offerierten Sonderkonditionen durch einen Journalisten behalten sich die Journalistenverbände vor, diesen auszuschließen. Bei dem Abschluss eines Vertrages zwischen Unternehmen und Journalisten sind die Journalistenverbände in keinem Fall Vertragspartner oder haftbar für das Verhalten der Journalisten oder der Unternehmen.

(7) Die Journalistenverbände haften nicht für Informationen, welche durch die Partnerunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Die Journalistenverbände haftet auch nicht für die Aktualität der Angaben der Partnerunternehmen. Die Aktualität ist vor Vertragsabschluß seitens der Journalisten und der Partnerunternehmen zu vereinbaren. Die Journalistenverbände sind berechtigt, die Informationen über die Pressekonditionen zu speichern, zu ändern, zu sperren oder zu löschen, sofern gegen die Teilnahmebestimmungen verstoßen wird. Die Journalistenverbände übernehmen für die Richtigkeit der Informationen und für Fehler gegenüber Dritten keine Haftung.

(8) Die Teilnahme an den Pressekonditionen ist kostenfrei im Mitgliedsbeitrag der Journalistenverbände enthalten. Zusatzleistungen können gesondert nach Zeitaufwand vereinbart und berechnet werden.

(9) Die Journalistenverbände übernehmen keine Garantie oder Haftung für die permanente Erreichbarkeit bzw. Funktion bzw. Teilfunktion der Informationen innerhalb der Internetpräsenz. Die Internetpräsenz kann nach Ankündigung geschlossen oder verändert werden. Die Serviceleistung Pressekonditionen kann von den Journalistenverbänden auf eine dritte Institution übertragen werden, welche die Zurverfügungstellung der Informationen übernimmt. Teile oder auch das Ganze der Pressekonditionen können jederzeit geändert werden. Vertragliche Gewährleistungsansprüche von Journalisten, Partnerunternehmen oder sonstigen Dritten wegen irgendwelcher Mängel (Sach- oder Rechtsmängel) an die Journalistenverbände sind ausgeschlossen. Der Gewährleistungsausschluss gilt auch für verborgene Mängel. Die Journalistenverbände haften nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Die Journalistenverbände haften höchstens bis zu einem Schadensersatz in Höhe von EUR 1000,-- je Schadensfall.

(10) Geschäftsbedingungen, welche von diesen Teilnahmebestimmungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Journalistenverbände ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebestimmungen bzw. weiterer diesbezüglicher Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Sämtliche das Vertragsverhältnis betreffende Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Für den Fall, dass die Journalisten, Partnerunternehmen oder sonstige Dritte keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben oder ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegen, wird der Sitz der Journalistenverbände als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Teilnahme aus dem Ausland. Soweit erforderlich und zulässig, kann geltendes EU-Recht angewendet werden. Die Journalistenverbände können diese Teilnahmebestimmungen jederzeit aktualisieren und ändern, wobei die Änderungen dann unter www.presse-konditionen.org veröffentlicht werden. 11/13

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Wenn Sie als Firma oder Organisation ebenfalls an den Pressekonditionen teilnehmen möchten, so senden Sie bitte eine formlose Anfrage mit Ihren Kontaktdaten an pressekonditionen@journalistenverbaende.de.

Ein zuständiger Mitarbeiter des Journalistenzentrum Deutschland wird sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.