Der DPV - Deutschland stärkste nicht-gewerkschaftliche, tariffreie Interessen- und Berufsvertretung für hauptberufliche Journalisten.
Da es sich bei einem Presseausweis nicht um einen Mitgliedsausweis handelt, ist auch von Mitgliedern jährlich ein neuer Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit eines Presseausweises zu stellen. Dieses Verfahren dient der Sicherheit und der Akzeptanz im Interesse aller Inhaber eines Presseausweises. Die Ausstellung des Presseausweises ist kostenfrei im Rahmen der Mitgliedschaft enthalten. Die Ausstellung eines gültigen Presseausweises ist nur für Journalisten möglich, welche ihre hauptberuflich journalistische Tätigkeit verifiziert haben (überwiegender Lebensunterhalt aus journalistischer Tätigkeit). Wenn keine berufliche Veränderung vorliegt, bestätigen Sie dies mit Absenden dieser Erklärung. Bei beruflichen Veränderungen fügen Sie bitte entsprechende aktuelle Nachweise Ihrer hauptberuflich journalistischen Tätigkeit bei. Der Nachweis ist in geeigneter Form zu erbringen (siehe Information „Beispielhafte Auflistung von Nachweisen“).