Hamburg 20.03.2012
Am 12. April 2012 findet in den neugeschaffenen Seminarräumen des Journalistenzentrum Deutschland in Hamburg-Altona für Journalisten ein Vortrag zu dem Thema Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) statt. Hierzu laden die Berufsverbände DPV und bdfj in Kooperation mit der Hamburger Rechtsanwältin Atefeh Shariatmadari ein, welche bereits mehrere Fachaufsätze zum Thema veröffentlicht hat.
Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz werden auch selbständige Publizisten in bestimmten Zweigen der Sozialversicherung versichert, wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen. Wer ist aber nun Publizist und welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Gibt es Ausnahmen von der Versicherungspflicht und welche sind das?
Der Vortrag soll einen Überblick der gesetzlichen Regelungen über den Umfang der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz und die Ausnahmen von der Versicherungspflicht nach diesem Gesetz bieten. Zusätzlich werden die aktuellen Änderungen des § 2 KSVG berücksichtigt und ausgeführt.
Die Zusammenkunft eignet sich hervorragend für alle Medienschaffenden, welche sich näher mit dem wichtigen Thema „Künstlersozialkasse“ und den dazugehörigen Regelungen beschäftigen möchten oder müssen.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen sind erbeten, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Mitglieder von DPV und bdfj werden bei den Anmeldungen bevorzugt behandelt.