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DPV geht mit eigener Initiative gegen dramatische Verschlechterung von Honorarbedingungen vor

Der Axel Springer Verlag verwendet gegenüber freien Journalisten seit Mitte Januar 2007 neue Honorarbedingungen, deren Bedingungen vollkommen inakzeptabel sind. Denn sie bedrohen die wirtschaftliche Existenzgrundlage der Journalisten, deren erzieltes Einkommen vielfach nicht mehr ausreichen wird, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Dies klingt dramatisch und ist es in der Tat auch.

So lässt sich die Axel Springer Verlag AG die zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten ausschließlichen Nutzungsrechte einräumen, was dem Unternehmen die vielfache Verbreitung von Texten und den mehrfachen Abdruck von Lichtbildern ermöglicht. Dies geschieht ohne eine angemessene Vergütung der Rechteeinräumung und hindert den einzelnen Journalisten an einer angemessenen Verwertung seiner Werke. Es passt ins Bild, das außerdem die von den Journalisten gelieferten Unterlagen durch Übersendung in das Verlagseigentum übergehen sollen. Der Verlag nimmt sich selbst das Recht heraus, Lichtbilder der Journalisten sogar für Werbezwecke einzusetzen, während die Journalisten zwischenzeitlich weiter der Haftung für etwaige Verstöße, etwa gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgelichteten, ausgesetzt sind. Dies setzt die betroffenen Kollegen einem erheblichen rechtlichen Risiko aus.

Es ist in keiner Weise akzeptabel und durch Nichts zu rechtfertigen, dass die Urheberpersönlichkeitsrechte der freien Journalisten missachtet werden, wenn ihnen das Recht auf Namensnennung verwehrt wird. Letztlich dokumentiert es auch das wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen den zukünftigen Vertragsparteien - dem einzelnen Journalisten und der Axel Springer AG - wenn sich das Unternehmen gegenüber dem Werkschaffenden ein Zahlungsziel von 6 Wochen, beginnend ab Erhalt der Rechnung, ausbedingt.

Nach Meinung des DPV verstoßen die neuen Honorarbedingungen gegen geltende Regelungen des Urhebervertragsrechts. Sie sind zudem ein Verstoß gegen Honorierungsgrundsätze im Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten sowie gegen die Honorierungsgrundsätze der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing MFM. Journalisten werden zur Arbeit unter solchen Bedingungen nur der wirtschaftlichen Not gehorchend bereit sein. Der DPV hat den Axel Springer Verlag im Rahmen einer eigenen Initiative aufgefordert, die neuen Honorarbedingungen zumindest bis zu einer Klärung nicht im Rahmen von Vertragsabschlüssen zu verwenden.

Sollte bis Ende der 11. Kalenderwoche keine befriedigende Reaktion seitens des Axel Springer Verlags erfolgt sein, so wird der DPV weitere Maßnahmen umsetzen. „Wir werden dann überprüfen, ob die neuen Honorarbedingungen einer Inhaltskontrolle standhalten oder insgesamt als unwirksam angesehen werden müssen" sagte DPV-Justiziar Olaf Kretzschmar. Zudem ist zu vermuten, dass die derzeitige Praxis gegen das Gesetz zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs verstößt.

Der DPV kämpft hier nicht nur für die Kollegen, welche in ihrer Zusammenarbeit mit dem Axel Springer Verlag aktuell betroffen sind. Sollte eine derart unfaire Behandlung von Freiberuflern Schule machen, würde es für viele Journalisten das Aus oder zumindest eine erhebliche Verschlechterung der beruflichen Situation bedeuten.

Kontakt

Christian Laufkötter (Pressesprecher DPV/bdfj)

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