Mitgliedschaft

Hier können Sie den Internationalen Presseausweis beantragen

 

Wozu dient ein Internationaler Presseausweis?

Während innerhalb Deutschlands nahezu ausschließlich der nationale Presseausweis akzeptiert wird, unterstützt der Internationale Presseausweis (IAJ) die Arbeit im Ausland. Er wird unabhängig von einer Mitgliedschaft nach Nachweis der hauptberuflich journalistischen Tätigkeit ausgestellt.

 

Ein hochwertiges Dokument in 40 Sprachen auf 72 Seiten

Das Dokument gleicht in seiner Ausführung einem sehr hochwertigen Reisepass (Hardcover). Es umfasst 72 Seiten, enthält alle Informationen in 40 Sprachen und ist mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen versehen (Hologramm, Guilloche etc.) sowie auf hochwertigem Spezialpapier gedruckt. Der Internationale Presseausweis enthält außer den persönlichen Daten mit Passbild zahlreiche weitere, international übliche Vermerke: eigene Kontaktdaten, Notfallbenachrichtigungen, Fingerabdruck, Unterschrift, Redaktionsbestätigungen und medizinische Eintragungen können je nach regionalen Erfordernissen frei wählbar zusätzlich aufgenommen werden. Zu jedem Ausweis wird außerdem eine Schutzhülle mitgeliefert, welche als exklusive Sonderanfertigung hergestellt wurde. Das Dokument wird durch den Aussteller individuell gestempelt und unterschrieben. Notfallnummern, Kurzinfos zur Pressecharta, Hinweise zum Arbeitsmaterial (Fotoapparat, Notebook, Filme etc.) sowie der Journalistenschutzvermerk runden die Wertigkeit dieses Dokumentes ab.

 

Wer stellt den Internationalen Presseausweis aus?

Der DPV ist die tariffreie Spitzenorganisation der hauptberuflich tätigen Journalisten in Deutschland. Sie vertritt und fördert deren beruflichen Interessen. Lesen Sie mehr dazu unter Über uns. Über die Ausstellungsgebühren unterstützen Sie das Engagement des Berufsverbandes.

Wie kann ich den Internationalen Presseausweis beantragen?

Bitte reichen Sie folgenden Unterlagen per email (briefe@dpv.org) oder per Post (DPV Deutscher Presse Verband, Stresemannstr. 375, D-22761 Hamburg) ein:

Der Internationale Presseausweis wird für jeweils 3 Jahre ausgestellt. Die Bearbeitungsgebühr für Mitglieder beträgt EUR 96,-- (entspricht EUR 32,-- pro Jahr inkl. MwSt.) beziehungsweise EUR 120,-- für Nichtmitglieder (entspricht EUR 40,-- pro Jahr inkl. MwSt.). Zusätzlich zum Internationalen Presseausweis kann das PKW-Presseschild International (ebenfalls in 40 Sprachen) ausgestellt werden. Es ist nicht kennzeichengebunden und kann daher in jedem Kraftfahrzeug verwendet werden. Die Ausstellungskosten betragen EUR 10,-- je PKW-Presseschild International (inkl. MwSt.). Die jeweilige Verlängerung erfolgt zusammen mit dem Internationalen Presseausweis. UV-beständiges Material. Inklusive fälschungssicherem Spezialhologramm.

Die Ausstellungsbedingungen und -beiträge sowie Zahlungsarten sind dem Merkblatt für Mitgliedschaft und Ausstellung eines Presseausweises zu entnehmen. Der Internationale Presseausweis wird an hauptberuflich tätige Journalisten ausgestellt. Er ist Eigentum des Ausstellers und ist nach Beendigung der journalistischen Tätigkeit unaufgefordert zurück zu senden. Der Missbrauch des Internationalen Presseausweises hat dessen sofortige Einziehung zur Folge. Zahlung kann per Einzug, Kreditkarte oder Rechnung erfolgen. Nichtmitglieder fordern bitte gesondertes Informationsmaterial an.

 

Wie kann ich zusätzlich einen nationalen Presseausweis beantragen und die Vorteile einer Mitgliedschaft geniessen?

Gehen Sie dazu einfach auf die Seite Mitgliedschaft und Presseausweis.

 

Ich bin Journalist, aber nicht hauptberuflich journalistisch tätig. Wo kann ich einen Internationalen Presseausweis beantragen?

Zweitberuflich tätige Journalisten können den Internationalen Presseausweis bei unserem Partnerverband beantragen. Die bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten ist die größte Interessenvertretung exklusiv für zweitberuflich tätige Journalisten. Direkt zum Antrag geht es HIER.