Mitgliedschaft

Mitgliedschaft und Presseausweis beantragen

DPV Deutscher Presse Verband

Der DPV Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V. wurde 1989 gegründet. Die Berufsvertretung ist die tariffreie Spitzenorganisation der hauptberuflichen Journalisten in Deutschland. Sie vertritt und fördert deren beruflichen Interessen. Die angeschlossenen Berichterstatter arbeiten in allen Medienbereichen, in denen professioneller Journalismus ausgeübt wird. Dabei erreichen die Mitglieder des Journalistenverbandes ein millionenfaches Publikum.

Als nutzen- und serviceorientierter Berufsverband entwickelt der DPV u.a. Online-Datenbanken, Rechtsschutzmodelle und Vertragsformulare mit Handlungsempfehlungen. Die Kernfunktion liegt in seiner Leistung als Know-how-Pool mit Service- und Beratungsangebote.

In der zentral gelegenen Geschäftsstelle auf dem "Medienhof" beraten Sie unsere Mitarbeiter nach Vereinbarung gerne zu den Leistungen des DPV. Sie finden uns seit dem Jahr 1994 zwischen zahlreichen Freiberuflern, Künstlern, Handwerkern, Filmproduktionen und Medienschaffenden in Haus 3. In Haus 10 befinden sich unsere Seminar- und Konferenzräumlichkeiten.

Die Geschäftsstelle ist Mo.-Do. von 9.30-16.30 Uhr und Fr. von 9.30-14.30 Uhr (ausgenommen Feiertage) sowie nach Terminabsprache für Sie da.

Mitglied kann werden, wer seine Profession als Journalist nachweist. Die Mitgliedschaft im DPV ist ein Erkennungsmerkmal für professionelle Medienmacher.

Rat und Tat, Schutz und Hilfe

Der DPV fördert die gemeinsamen Ziele von Journalisten und Medienschaffenden. Auf diesen Seiten bekommen Sie einen Einblick, warum sich die Mitgliedschaft bei uns lohnt.

Unter anderem bieten wir für unsere Mitglieder

In 7 kurzen Schritten können Sie online und einfach die Mitgliedschaft samt der Ausstellung eines Presseausweises beantragen. Unterlagen, welche Sie aktuell nicht zur Hand haben, können Sie später problemlos nachreichen. In dem Merkblatt finden Sie Informationen zu den Mitglieds- und Ausstellungsbedingungen, -beiträgen sowie Zahlungsarten.

Alternativ zum Onlineantrag können Sie die Unterlagen per Briefpost oder per Email bei uns einreichen.

Definitions Hauptberuflichkeit: Als hauptberuflich journalistisch tätig gilt, wer seinen überwiegenden Lebensunterhalt aus journalistischer Tätigkeit nachweist.

Folgende Unterlagen sind bei Neuanträgen bitte immer einzureichen:

 

zum ONLINEANTRAG

Antrag als PDF

Merkblatt Mitgliedschaft & Presseausweis als PDF