Streit kann teuer werden!
Ihre Fotos werden vom Verlag gerne veröffentlicht, aber mit der Honorarzahlung hapert es? Die Drehgenehmigung wurde mündlich vereinbart, doch hinterher flatterte eine Rechnung samt Androhung einer einstweiligen Verfügung ins Haus? Ein Informant liefert Ihnen Daten, Sie wollen sich bei der Veröffentlichung absichern?
"Was soll der bürokratische Aufwand? Ich hatte noch nie Ärger". Wenn rechtliche Streitigkeiten Sie (noch) nicht getroffen haben, so können Sie froh sein. Die Berufsverbände haben in ihrem täglichen Umgang mit Journalisten leider etwas anderes feststellen müssen. Aufgrund ungenauer oder fehlender Vereinbarungen kommt es bei vielen Medienschaffenden früher oder später zu Streitigkeiten mit Verlagen, Agenturen oder sonstigen Dritten. Bildjournalisten haben regelmäßig einen größeren Bedarf an vertraglich zu regelnden Situationen, weshalb die meisten Vertragsformulare für diese Berufsgruppe konzipiert wurden.
Die Vordrucke aus der Reihe Vertragsrecht enthalten immer Argumentationshilfen und dienen dem besseren Vergleich. Sie sichern Ihre Rechte und helfen, unnötige Streitigkeiten zu vermeiden. Alle Vertragsformulare wurden von DPV und bdfj in Zusammenarbeit mit Juristen individuell entwickelt.
Die Vordrucke dürfen durch den Erstbezieher für den eigenen Gebrauch vervielfältigt werden. Somit brauchen Sie lediglich jeweils ein Exemplar des gewünschten Vertragsformulars zu erwerben. Jedes Vertragsformular enthält außerdem eine einfache Handlungsanweisung, welche auch für juristische Laien verständlich formuliert ist.
Vereinbarung zum Schutz einer Bildidee
Sie arbeiten hart an einer Bildkonzeption und präsentieren diese ihrem Auftraggeber erst nach aufwendiger Vorbereitung. Umso enttäuschender ist es dann, wenn einer Nichtvergabe des Auftrages die Erkenntnis folgt, dass der vermeintliche Auftraggeber die Idee selbst verwertet oder -häufig nur leicht abgeändert- einem anderen Fotografen überträgt. Nicht selten nehmen Verlage und Unternehmen auf urheberrechtliche Belange wenig Rücksicht. EUR 5,-- Nr. 8001
Vereinbarung zum Schutz einer Textidee
Das gleiche Schicksal kann auch freie Schriftjournalisten treffen, die von einer Redaktion mit der Vorbereitung eines Artikels betraut wurden. Und obwohl gut recherchierte Bericht durch den Verlag ohne Begründung abgelehnt wird, findet sich dieser in leicht abgewandelter Form in der nächsten Ausgabe wieder. Mit dem Vertrag zum Schutz einer Textidee können Sie Ihre Rechte leichter durchsetzen. EUR 5,-- Nr. 8002
Lieferschein für Bildmaterial
Der Lieferschein Bildmaterial sollte immer dann verwendet werden, wenn Sie Fotos an einen potentiellen Abnehmer versenden bzw. persönlich übergeben wollen. Der Lieferschein ist einfach und schnell auszufüllen. EUR 5,-- Nr. 8003
Lieferschein für Manuskripte
Sie sollten die Ergebnisse Ihrer aufwendigen Recherchen nicht sorglos an Dritte weitergeben. Der Lieferschein Manuskripte beschreibt genau, wann Sie wem welche Textbeiträge übergeben haben. Sollte es später zu Streitigkeiten kommen, so können Sie sich auf die schriftlich festgelegten Regelarien berufen. EUR 5,-- Nr. 8004
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Journalisten
Für viele Journalisten ist die Tätigkeit eine Berufung. Doch man ist auch ein Teilnehmer am allgemeinen Wirtschaftsleben und seinen Gesetzen. Deshalb sollte man im Falle eines Falles auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen können. Und anstatt bei einem Rechtsanwalt für mehrere hundert oder sogar tausend Mark eigene AGB's anfertigen zu lassen, können Sie diese beim Journalistenzentrum Deutschland bestellen und selber individualisieren. EUR 5,-- Nr. 8007
Buchungsbestätigung für Fotomodelle
Machen Sie es sich und dem Fotomodell einfach: Wann treffen Sie sich wo, wer trägt welche Kosten, welche Art von Aufnahmen werden vereinbart? Diese Fragen und noch mehr beantwortet die übersichtliche Buchungsbestätigung für Fotomodelle. Die Buchung eines Fotomodells sollte bestmöglich nachvollziehbar sein. Die Vereinbarungen werden kurz dokumentiert, um spätere Streitigkeiten über Umfang, Art sowie tatsächliche oder vermeintliche Vereinbarungen auszuschließen. EUR 5,-- Nr. 8008
Freigabeerklärung durch das Fotomodell
Sie fotografieren ein Fotomodell und gehen (stillschweigend) von dem Einverständnis zur vollen Nutzung der Bilder aus. Nachdem die Fotos erschienen sind, fällt dem Fotomodell plötzlich ein, dass es seine Genehmigung zur Nutzung aber nur für einige wenige Veröffentlichungsarten erteilen wollte... und schon erleben Sie einen der häufigsten Streitpunkte zwischen Fotograf/Auftraggeber und Fotomodell. Treffen Sie Ihre Vereinbarungen also schriftlich, präzise und vollständig mit einem Vertragsformular. EUR 5,-- Nr. 8009
Buchungskonditionen für Fotomodelle
Die Buchungskonditionen für Fotomodelle sind spezielle Geschäftsbedingungen. Sie sollen regeln, was branchenüblich und zu erwarten ist. Machen Sie die Buchungskonditionen zur Grundlage für das nächste Shooting. EUR 5,-- Nr. 8010
Einwilligung zur Ablichtung
Wann darf ich wen in der Öffentlichkeit fotografieren? Das "Recht am eigenen Bild" wird von vielen Abgelichteten immer stärker wahrgenommen. Umso besser, wenn man nicht in Beweisnot gerät, indem man vom stillschweigenden Einvernehmen ausgeht oder einer mündlichen Einverständniserklärung Glauben schenkt - sicherer (wenn auch nicht immer praktikabel) ist eine schriftliche Einwilligung. Wir liefern Ihnen einen einfach auszufüllenden Vordruck. EUR 5,-- Nr. 8011
Einwilligung zur Ablichtung mit Pauschalhonorar
Wie Nr. 8011, aber vorbereitet für den seltenen Fall, dass der Abgelichtete sogar ein Honorar erhält. EUR 5,-- Nr. 8012