Mitgliedschaft

für hauptberuflich tätige Journalisten

DE -
- 001
(siehe Presseausweis unterhalb Passbild)

Da es sich bei einem Presseausweis nicht um einen Mitgliedsausweis handelt, ist auch von Mitgliedern jährlich ein neuer Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit eines Presseausweises zu stellen. Dieses Verfahren dient der Sicherheit und der Akzeptanz im Interesse aller Inhaber eines Presseausweises. Die Ausstellung des Presseausweises ist kostenfrei im Rahmen der Mitgliedschaft enthalten.

Die Ausstellung eines gültigen Presseausweises ist nur für Journalisten möglich, welche ihre hauptberuflich journalistische Tätigkeit verifiziert haben (überwiegender Lebensunterhalt aus journalistischer Tätigkeit).

Wenn keine berufliche Veränderung vorliegt, bestätigen Sie dies mit Absenden dieser Erklärung.

Bei beruflichen Veränderungen fügen Sie bitte entsprechende aktuelle Nachweise Ihrer hauptberuflich journalistischen Tätigkeit bei. Der Nachweis ist in geeigneter Form zu erbringen (siehe Information „Beispielhafte Auflistung von Nachweisen“).

Nur bei Änderungen oder Ergänzungen auszufüllen. Mit der Absendung dieser Erklärung wird versichert, dass der Unterzeichner weiterhin hauptberuflich journalistisch tätig ist.

captcha
Bitte füllen Sie die mit * gekennzeichneten Felder aus, um die Beantwortung Ihrer persönlichen Anfrage zu erleichtern.
Als hauptberuflich journalistisch tätig gilt, wer seinen überwiegenden Lebensunterhalt aus journalistischer Tätigkeit nachweist. Die aktuellen Mitglieds- und Ausstellungsbedingungen, -beiträge, Zahlungsarten sowie Datenschutzbestimmungen sind dem Merkblatt, der Satzung, der Beitragsordnung sowie der Datenschutzverordnung zu entnehmen. Ein Antrag auf Verlängerung kann ab dem 01.08. eines Jahres für das Folgejahr gestellt werden. Der Presseausweis ist Eigentum des ausstellenden Verbandes und nach Beendigung der journalistischen Tätigkeit unaufgefordert zurückzusenden. Der Missbrauch eines Presseausweises hat dessen sofortige Ungültigkeit zur Folge. Der DPV behält sich die jederzeitige Überprüfung der hauptberuflich journalistischen Tätigkeit vor. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der DPV erklärt sich bereit, auch an zusätzlich anderweitig organisierte Journalisten Presseausweise auszustellen.