Der Nachweis der hauptberuflich journalistischen Tätigkeit (überwiegender Lebensunterhalt aus journalistischer Tätigkeit) zwecks Ausstellung eines Presseausweises hat in geeigneter Form zu erfolgen. Aus der GESAMTHEIT der Nachweise muss die hauptberuflich journalistische Tätigkeit hervorgehen.
*Vordrucke zwecks Bescheinigung durch Redaktion/Verlagshaus oder Steuerberater erhalten Sie bei der Bundesgeschäftsstelle oder hier:
Vordruck Bestätigung durch Steuerberater (als PDF)
Vordruck Bestätigung durch Redaktion/Verlag (als PDF)
Der Nachweis der hauptberuflich journalistischen Tätigkeit (überwiegender Lebensunterhalt aus journalistischer Tätigkeit) muss aus den vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen hervorgehen. Bei abweichenden Nachweisen erfolgt eine individuelle Prüfung. Es gelten die Bedingungen für die Mitgliedschaft und Ausstellung eines Presseausweises/Internationalen Presseausweises.