Grundsatzentscheidung

Grundsatzentscheidung

Bei ungeklärten Rechtsfragen kann Sie das Journalistenzentrum Deutschland unterstützen

Wenn auch häufig unbemerkt, so kommen Journalisten doch beinahe täglich mit juristischen Fragen in Berührung. Bei typischen Problemen wie „Darf mein Foto mit der abgebildeten Person veröffentlicht werden?“ oder „Welche Paragraphen schützen mein Recht auf Urheberschaft?“ kann die Rechtsberatung oder Fachliteratur aus dem Bereich „Pressefreiheit & Presserecht“ weiterhelfen. Viele Konflikte könnten bei konsequenter Nutzung der Leistung „Vertragsrecht“ übrigens von vornherein vermieden werden.

Was aber, wenn es sich um eine Frage von grundsätzlicher Thematik handelt, welche durch die bisherige Rechtsprechung (noch) nicht abgedeckt ist? Dazu zählen zum Beispiel das vom Journalistenzentrum Deutschland initiierte Verfahren hinsichtlich der Bildberichterstattung bei Jugendsportveranstaltungen (siehe Artikel „Die Lex Schumacher ist da“, journalistenblatt 2/09) oder der Verdachtsberichterstattung („Höchst verdächtig…“, journalistenblatt 2/13).

Weitere Beispiele

Weitere Beispiele: ein Schriftjournalist hat mit einem Verlag die Veröffentlichung seiner Beiträge vertraglich vereinbart. Bisher erschienen diese in einer wöchentlich erscheinenden Zeitschrift. Ohne weitere Vereinbarung und zusätzliche Honorierung beschließt der Verlag, diese Publikation ebenfalls online im Internet zu veröffentlichen. Handelt es sich hier um eine neue Veröffentlichung oder einfach um eine elektronische Variante der bestehenden Zeitschrift? Ist eine zusätzliche Honorierung zu zahlen?

Nicht von grundsätzlicher Bedeutung wäre es, wenn die betreffende Zeitschrift den Schriftjournalisten für seine Veröffentlichungen in der klassischen Printversion einfach nicht bezahlt hätte. Denn in einem solchen Fall gilt, dass sich das betreffende Verlagshaus in Zahlungsverzug befindet, wenn die Forderung des Journalisten beiderseitig unbestritten ist.

Grundsätzliche Rechtsfragen treten beispielsweise bei neuen Rahmenbedingungen, Grenzen der Vertragsfreiheit oder Änderungen von Gewohnheitsrechten auf. Bei entsprechenden richterlichen Entscheidungen spricht man in der Bundesrepublik üblicherweise von so genannten „Grundsatzurteilen“.

Der Einzelne hat jedoch selten die finanziellen und zeitlichen Möglichkeiten, einen derartigen Rechtsstreit durchzuführen, welcher bis zur rechtskräftigen Entscheidung nicht selten durch mehrere Instanzen wandert.

Um die Ansprüche von Journalisten generell und jene der Mitglieder von DPV und bdfj im Speziellen durchzusetzen, gibt es die Grundsatzentscheidung. Diese ermöglicht Mitgliedern, eine Übernahme der Prozessführung bzw. des Prozesskostenrisikos durch die Berufsverbände zu beantragen. Die Grundsatzentscheidung kommt der Entwicklung der Gesetzgebung, Judikatur und der Rechtspflege und damit der gesellschaftlichen Entwicklung in Deutschland zugute.

Wenn Sie ein Rechtsproblem von neuer und grundsätzlicher Bedeutung aus dem Bereich Medien- und Presserecht haben und einen Antrag hinsichtlich der Grundsatzentscheidung stellen möchten, benötigt Ihr Berufsverband von Ihnen:

  • Einen schriftlichen und formlosen Antrag an die Bundesgeschäftsstelle
  • Mitgliedsnummer, Name mit Anschrift, Telefonnummer, ggf. Telefaxnummer und E-Mail
  • Beschreiben Sie die Rechtsproblematik so genau wie möglich
  • Mit kurzer tabellarischer Schilderung unter Angabe der gegnerischen Parteien mit vollständigen Adressen und zeitlichem Ablauf
  • Sämtliche bisherige Unterlagen wie Schriftverkehr, Verträge, Beweismittel, voranwaltliche Schriftsätze, gerichtliche Schriftsätze, vorinstanzliche Urteile usw. in Kopie
  • Wenn vorhanden, Angabe des bisherigen Rechtsanwaltes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer
  • Wenn vorhanden, Angabe von Zeugen mit vollständigen Adressen und Telefonnummern
  • Ihre eigenen Notizen und Anmerkungen

Jedes Mitglied mit vollgültiger Mitgliedschaft kann einen Antrag wie hier beschrieben stellen. Ein Anspruch auf Übernahme des Mandats besteht nicht. Die Prozessführung und/oder das Prozesskostenrisiko kann durch die Berufsverbände ganz oder teilweise übernommen werden. Die Grundsatzentscheidung ist keine Rechtsschutz- bzw. Haftpflichtversicherung und ersetzt diese auch nicht. Über die Annahme eines Antrages entscheiden ausschließlich die Berufsverbände in Zusammenarbeit mit den Hausjustitiaren. Diese beurteilen gemeinsam die Grundsätzlichkeit der betreffenden Rechtsproblematik, die Erfolgsaussichten bei Prozessführung und weitere kausale Zusammenhänge. Der Prüfungszeitraum kann mehrere Tage und in Einzelfällen mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die Einhaltung von Terminsachen obliegt deshalb grundsätzlich dem Antragsteller. Alle Unterlagen sind in Kopie einzureichen und können nicht retourniert werden; die Berufsverbände übernehmen keine Haftung. Die Wahl des Rechtsbeistandes obliegt den Berufsverbänden. Die Grundsatzentscheidung ist eine allgemeine Aufgabe, jede grundsätzliche Rechtsthematik/Rechtsproblematik kann daher nur einmal gefördert werden. Ein Anspruch auf Unterstützung hinsichtlich Prozessführung und Kostenrisikoübernahme besteht nur in Deutschland und nur dann, wenn der Antrag durch den DPV bzw. die bdfj geprüft und angenommen wurde und dem Antragsteller ein schriftlicher Bescheid vorliegt.

Erhöhte Rechtssicherheit für Journalisten

Wenn unklar ist, ob Sie für Ihr Rechtsproblem einen Antrag wie oben beschrieben stellen können, so schildern Sie bitte der Rechtsberatung vorab die Thematik. Eine telefonische Auskunft ist unverbindlich und ersetzt nicht die vorgenannte Schriftform.

 

Mit dieser Leistung bieten die Berufsverbände ihren Mitgliedern die exklusive Möglichkeit, einen wichtigen Rechtsstreit selbst bei hohem Streitwert und 5-stelligen Verfahrenskosten durchzusetzen.

 

Denn was heute noch das Problem eines einzelnen Journalisten ist, kann schon morgen Auswirkungen auf die ganze Medienlandschaft haben. So dient die Grundsatzentscheidung einer erhöhten Rechtssicherheit und damit allen Journalisten.