2.) Ich-AG (Existenzgründungszuschuss)
Bei dem Fördermodell der sogenannten Ich-AG (dem Existenzgründungszuschuss) erhält der Gründer monatlich einen Zuschuss. Dieser beläuft sich auf EUR 600,00 im ersten Jahr, EUR 360,00 im zweiten Jahr und EUR 240,00 im dritten Jahr. Sobald Ihr Einkommen die Gewinngrenze von EUR 25.000,00 am Jahresende übersteigt, entfällt der Zuschuss für die Folgejahre.
Als Ich-AGler ist man für die Dauer der Förderung bei der Rentenversicherung Pflichtmitglied, d.h. man zahlt automatisch Beiträge, sodass man nicht den vollen Zuschuss ausbezahlt bekommt. Die Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung der Ich-AGler sind etwas geringer als die üblichen Beiträge für Selbständige (die Höhe erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse).