Warum ist eine Haftpflichtversicherung so wichtig?
Eine Haftpflichtversicherung ist für die meisten von uns eine Selbstverständlichkeit. Kaum einer denkt jedoch darüber nach, dass es sich dabei um eine Privat- und nicht um eine Berufs-Haftpflichtversicherung handelt.
Doch wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler. Die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz trifft gemäß BGB alle freiberuflich und unternehmerisch tätigen Medienschaffenden, wenn sie in der Ausführung ihrer Tätigkeit Schäden verursachen. Der Abschluss einer passgenauen Haftpflichtversicherung ist eine entscheidende Voraussetzung für den Schutz vor finanziellen Einbußen aus Haftpflichtrisiken.
Der Schaden, der einen selbst trifft, ist schon ärgerlich. Aber bedenken Sie, dass auch Dritte durch Ihre Tätigkeit betroffen sein können. Die Bandbreite der möglichen Fälle ist groß: Unfälle mit Sach- oder Personenschäden unterschiedlichen Ausmaßes; Störung eines Herstellungsprozesses, die eine Lieferung verzögert; nicht fristgerechte oder falsche Erfüllung von Dienstleistungen und mehr. Die entstehenden Forderungen können das finanzielle Aus bedeuten.
Berufliche und private Haftpflicht-Risiken sind abgedeckt
Journalisten stehen zu einer Vielzahl von Verlagen, Partnern, Kunden, Zulieferern sowie der Öffentlichkeit in Beziehung. Und wenn dann beim fremden Sender das teure Mikrophon herunterfällt oder beim Interview die wertvolle Vase vom Schreibtisch des Gesprächspartners gerissen wird, zahlt nur eine Berufs-Haftpflicht.
Genau wie im privaten Bereich ist eine berufliche Haftpflichtversicherung daher von existenzieller Bedeutung. Die Berufs- & Privathaftpflichtversicherung der Medienversorgung deckt neben Ihren privaten genau die Risiken ab, die für Medienschaffende von Bedeutung sind. Innerhalb der Privathaftpflicht sind auch die Familienangehörigen mitversichert.
Die Berufs- & Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Die grundsätzlichen Leistungen einer Rechtschutzversicherung zur Abwehr von ungerechtfertigten Schadensersatzansprüchen sind in den Haftpflichtversicherungen enthalten.
Die Deckungssummen betragen
Die Prämie ist kaum höher, schließt aber das private und berufliche Haftpflichtrisiko mit ein
Mit der Berufs- & Privathaftpflichtversicherung der Medienversorgung sind Sie privat und beruflich abgesichert. Dabei wird diese spezielle Kombiversicherung aufgrund eines speziellen Rahmenvertrages kaum teurer sein als Ihre bisherige Privathaftpflichtversicherung ohne berufliche Deckung. Vergleichen Sie!
Der Beitrag für die Berufs- & Privathaftpflichtversicherung beträgt jährlich EUR 185,60 (inkl. 16% Versicherungssteuer).
Wozu dient die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung deckt immaterielle Haftpflichtansprüche ab, welche sich aus den betriebsüblichen Aktivitäten von Medienschaffenden wie z.B. dem Publikationsrisiko ergeben können. Hierzu zählen z.B. die Verletzung des Persönlichkeitsrechts, etwa durch unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre; Namensverwechslung bei Bericht über ein Konkurs- oder Gerichtsverfahren; Namensverwechslung über einen öffentlichen Fahndungsaufruf; unzulässige Namensnennung eines einer Straftat Beschuldigten; Schäden durch falsche Beratung und Auskünfte; unzulässiger Eingriff in einen Gewerbebetrieb oder auch die Kreditschädigung durch falsche Berichterstattung.
Bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sind Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateriellen Schadens sowie die Abwehr ungerechtfertigter Schadensersatzansprüche und Anwalts- und Verfahrenskosten versichert.
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt EUR 250.000,00
(auf Anfrage sind auch eine höhere (EUR 500.000,00) oder eine niedrigere (EUR 150.000,00) Versicherungssumme versicherbar).
Der Beitrag für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung beträgt jährlich EUR 357,28 (inkl. 16% Versicherungssteuer).
Für nur 20% mehr: der Auslandschutz
Viele Journalisten sind auch im Ausland aktiv. Als besondere Leistung bietet sich hier die Möglichkeit, die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gegen einen Aufschlag von 20% auf den Beitrag entsprechend zu erweitern.