Nachdem bislang nur der 1. Teil des Arbeitsentwurfs zur Reform der Unfallversicherung (Organisationsreform) vorlag, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nunmehr den 2. Teil des Arbeitsentwurfs mit Regelungen zur Reform des Leistungsrechts vorgelegt. Im Gegensatz zu den Regelungen zur Organisationsreform, die zum 1. Januar 2008 in Kraft treten sollen, soll die Reform des Leistungsrechts erst zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
In den Arbeitsentwurf sind - wie schon zuvor in den Eckpunkten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung vom 29. Juni 2006 - mehrere Vorschläge der Wirtschaftsverbände zu einer sachgerechten Risikozuordnung bei den Unfallrenten aufgenommen worden. Insbesondere ist vorgesehen, den Grundsatz des Vorrangs der Unfallrenten vor den Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung abzuschaffen sowie die Unfallrenten auf den Ausgleich des Erwerbsschadens zu konzentrieren. Gleiches gilt für die notwendige schärfere Abgrenzung der Berufskrankheiten von allgemeinen Erkrankungen durch die Präzisierung der Kriterien für die Anerkennung von Berufskrankheiten.
Eine Ausgliederung der Wegeunfälle aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung ist nach wie vor nicht vorgesehen. Mit der auf den Erwerbsschadensausgleich begrenzten Leistungspflicht bei Verkehrsstraftaten wird lediglich ein erster Schritt zur Konzentration des Leistungsrechts getan. Auch enthält der Arbeitsentwurf keine Regelung zu einer Streichung des Versicherungsschutzes bei Schwarzarbeit.
Das BMAS erwartet danach in den ersten 30 Jahren Mehrausgaben für die Unfallversicherung, danach langfristig Minderausgaben. Die Mehrausgaben sollen anfangs schnell auf fast 400 Mio. Euro/Jahr ansteigen, um dann langsam zurückzugehen. Ab etwa 2040 soll die Phase der Minderausgaben beginnen, die langsam anwachsen auf etwa 300 Mio. Euro/Jahr. DPV-Stellungnahmen und Entwürfe 06/07
Der DPV beteiligt sich am Programm "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" der Bundesregierung. Wir möchten Sie daher gerne über dieses Programm zur Messung der Bürokratiekosten nach dem Standardkosten-Modell (SKM) unterrichten, dass das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundeskanzleramtes durchführt. Als PDF erhalten Sie hierzu weiter unten ein erstes Faltblatt.
Ziel des Programms ist es, die Wirtschaft von Informations- und Berichtspflichten zu entlasten. Hierzu soll mit dem SKM der zeitliche und finanzielle Aufwand der einzelnen Berichtspflichten ermittelt werden.
In einem nächsten Schritt sollen dann Berichtspflichten abgeschafft oder reduziert werden. Die Bundesregierung hat sich diesbezüglich zum Ziel gesetzt, die Kosten für die Informations- und Berichtspflichten bis zum Jahr 2011 um 25 Prozent zu senken.
In einem ersten Schritt hat das Statistische Bundesamt eine Nutzerdatenbank über alle gesetzlichen Informations- und Berichtspflichten aufgebaut. Hier gilt es nunmehr, diejenigen Pflichten herauszufiltern, die für die von Ihnen vertretenen Berufsgruppen relevant sind.
Das Statistische Bundesamt hat uns im Rahmen unserer Mitgliedschaft beim Bundesverband der Freien Berufe BFB um Unterstützung bei der Durchführung von Aufwandsmessungen gebeten. Hierzu muss ein Pool von Betroffenen aufgebaut werden, die bereit sind, bei Interviews oder Expertenrunden aktiv mitzuarbeiten.