DPV und bdfj stellen berechtigten Antragstellern den Internationalen Presseausweis (IAJ) aus. Damit wird Journalisten ein Werkzeug und Schutzdokument in die Hand gegeben, welches die Arbeit insbesondere im Ausland erleichtert. Bevor Veranstalter und andere Institutionen einen Presseausweis akzeptieren, müssen sie wissen, ob er nach nachvollziehbaren Kriterien ausgestellt wird. Ohne den Presseausweis müssten Veranstalter, Unternehmen und Behörden bei jeder einzelnen Akkreditierung und Auskunft erst einmal nachforschen, ob sie es tatsächlich mit einem Medienmacher zu tun haben. Das gilt umso mehr im Ausland. Hier hat ein Journalist nicht immer Tätigkeitsnachweise in der Landessprache zur Hand, er ist seinen Gesprächspartnern unbekannt und hat weniger Kontakte als in seinem Heimatland. Dank des Internationalen Presseausweises können aufwendige Prüfungen entfallen. Der Umgang mit Akkreditierungsstellen wird bedeutend erleichtert. Der Presseratgeber "Der Internationale Presseausweis" (Nr. 8518), welcher zahlreiche Hinweise und Tipps enthält, wird allen Inhabern eines solchen Dokuments übergeben. Aktuell wurde die Publikation leicht überarbeitet und aktualisiert.