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DPV UND BDFJ BEGRÜSSEN URTEIL DES BUNDESGERICHTSHOFS ZUR VERBREITUNG VON HEIMLICH AUFGENOMMENEN FILMAUFNAHMEN

In einem richtungsweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rolle der Medien gestärkt: Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) darf auch weiterhin Aufnahmen aus einer Hühnerfarm ausstrahlen, obwohl diese illegal angefertigt worden sind. "Das Urteil stärkt die Rolle der Medien als Kontrollorgan der Gesellschaft", sagt Christian Laufkötter, Pressesprecher von DPV und bdfj. Im vorliegenden Fall hatte ein Zusammenschluss von Bio-Erzeugern dem MDR untersagen lassen wollen, illegal gefertigte Aufnahmen aus einem Hühnerbetrieb auszustrahlen. Die Aufnahmen wurden von einem nicht zum MDR gehörenden Aktivisten gefertigt, der sich unbefugt Zutritt zu den Stallungen zweier Betriebe der Klägerin verschafft hatte. Das Landgericht Hamburg und das Oberlandesgericht Hamburg hatten zuvor die Ausstrahlung untersagt. Der BGH hat der Revision stattgegeben und die Klage abgewiesen (Urteil vom 10. April 2018 - VI ZR 396/16). Mehr...