Engagement

Gericht verbietet gegen DPV gerichtete Formulierungen

Die Akkreditierungsstelle eines kleineren Veranstalters aus Köln hatte sich einem Medienschaffenden gegenüber abweisend über die tariffreie Spitzenorgansiation der hauptberuflich tätigen Journalisten geäußert. Das Landgericht Hamburg erklärte die Formulierungen für eindeutig herabwürdigend. Der Akkreditierungsstelle darf derartige falsche Tatsachenbehauptungen strafbewehrt nicht mehr äußern.