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Leider geht es auch zwischen Kollegen nicht immer ganz reibungslos zu, und manchmal versagen auch persönliche Schlichtungsgespräche bzw. eine Mediation. Dann ist es von Vorteil, wenn der Berufsverband hinter einem steht. Beispielsweise, wenn es sich um Frage von grundsätzlicher Thematik handelt, welche durch die bisherige Rechtsprechung -noch- nicht abgedeckt ist. Der Einzelne hat jedoch selten die finanziellen und zeitlichen Möglichkeiten, einen derartigen Rechtsstreit durchzuführen, welcher bis zur rechtskräftigen Entscheidung nicht selten durch mehrere Instanzen wandert. Um die Ansprüche von Journalisten generell und jene der Mitglieder von DPV und bdfj im Speziellen durchzusetzen, gibt es die Grundsatzentscheidung. Diese ermöglicht Mitgliedern, eine Übernahme der Prozessführung bzw. des Prozesskostenrisikos durch die Berufsverbände zu beantragen. Die Grundsatzentscheidung kommt der Entwicklung der Gesetzgebung, Judikatur und der Rechtspflege und damit der gesellschaftlichen Entwicklung in Deutschland zugute.