Bekanntermaßen sind im journalistischen Bereich viele Freiberufler tätig. Für diese freiberuflich tätigen Journalisten ist es trotz Einstufung des Berufes als Teil der Kritischen Infrastruktur und damit als systemrelevant teilweise schwierig, beispielsweise zwecks Notbetreuung von Kindern die entsprechenden Bescheinigungen beizubringen. Denn die behördlichen Vordrucke kennen in einigen Regionen offensichtlich nur abhängig Beschäftigte. Deshalb helfen die Berufsverbände mit individuellen Bescheinigungen, um beispielsweise die Bestätigung über die Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß der Allgemeinverfügung zur Corona-Einrichtungsschutzverordnung zu erleichtern. Für diese Freiberufler ist es von großer Wichtigkeit, dass sie ihrem Beruf uneingeschränkt und vor allem meist sehr kurzfristig nachgehen können. Sie müssen also quasi rund um die Uhr einsatzbereit sein, um sich schnell an den Ort des Geschehens zu bewegen und von dort berichten zu können. Schließlich sind sie gehalten, sich von ihren Einnahmen neben den täglich anfallenden Lebenshaltungskosten auch selbständig sozial abzusichern.