Engagement

Innenministerkonferenz hebt Presseausweis-Vereinbarung mit Gewerkschaften und Verlegerverbänden auf

Auf der 185. Innenministerkonferenz wird eine mit den Gewerkschaften DJV + DJU sowie den Verlegerverbänden BDZV + VDZ getroffene Vereinbarung über die Ausgabe von Presseausweisen mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Lediglich die für 2008 bereits gedruckten Presseausweise dürfen die ehemaligen Anbieter noch aufbrauchen. Die vier Organisationen waren von den Vertretern des Bundes und der Länder mehrfach dazu aufgefordert worden, gemeinsam mit der größten nicht-gewerkschaftlichen Journalistenvereinigung Deutscher Presse Verband (DPV) ein nachvollziehbares System zur Ausgabe von bundeseinheitlichen Presseausweisen zu schaffen. Zusätzlich zu der bisherigen amtlichen Anerkennung des DPV-Ausweises hatten die Vertreter der Innenbehörden bereits im Oktober 2006 festgestellt, dass der DPV die Kriterien der Innenministerkonferenz zur Ausstellung eines bundeseinheitlichen Presseausweises erfüllt. Eine Einigung scheiterte jedoch, da die vier sogenannten Altverbände nicht bereit waren, Verhandlungen aufzunehmen.