Engagement

Leistung "Grundsatzentscheidung" hat schon in der Vergangenheit viele Journalisten unterstützt

Wenn auch häufig unbemerkt, so kommen Journalisten doch beinahe täglich mit juristischen Fragen in Berührung. Bei typischen Problemen kann die Rechtsberatung oder im Einzelfall Hinweise der Presseratgeber weiterhelfen. Viele Konflikte können auch durch die Nutzung der Leistung Vertragsrecht von vornherein vermieden werden. Bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, welche durch die bisherige Rechtsprechung (noch) nicht abgedeckt sind, bedarf es einer zusätzlichen Unterstützung. Grundsätzliche Rechtsfragen treten beispielsweise bei neuen Rahmenbedingungen, Grenzen der Vertragsfreiheit oder Änderungen von Gewohnheitsrechten auf. Bei entsprechenden richterlichen Entscheidungen spricht man in der Bundesrepublik üblicherweise von so genannten "Grundsatzurteilen". Der Einzelne hat jedoch selten die finanziellen und zeitlichen Möglichkeiten, einen derartigen Rechtsstreit durchzuführen, welcher bis zur rechtskräftigen Entscheidung nicht selten durch alle Instanzen wandert. Um die Ansprüche von Journalisten generell und jene von Mitgliedern des DPV und der bdfj im speziellen durchzusetzen, gibt es die Grundsatzentscheidung. Diese ermöglicht Mitgliedern, eine Übernahme der Prozessführung bzw. des Prozesskostenrisikos zu beantragen. Die Grundsatzentscheidung soll der Entwicklung der Gesetzgebung, Judikatur und der Rechtspflege zugute kommen. Mit dieser Leistung bieten die Verbände des Journalistenzentrum Deutschland ihren Mitgliedern die wohl einmalige Möglichkeit, auf Antrag einen wichtigen Rechtsstreit selbst bei hohem Streitwert und Verfahrenskosten durchzusetzen. Denn was heute noch das Problem eines einzelnen Journalisten ist, kann schon morgen Auswirkungen auf die ganze Medienlandschaft haben. So dient die Grundsatzentscheidung einer erhöhten Rechtssicherheit für alle Journalisten in Deutschland.