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Verlegerverbände geben gegenüber DPV Unterlassungserklärung ab

Zeitungsverlegerverbände des VDZ (Verband der Zeitungsverleger) geben auf einer ihrer Webseiten in Bezug auf den von ihnen ausgestellten Presseausweis falsche Tatsachenbehauptungen an. Mit heutigem Datum geben sie aus diesem Grund gegenüber dem DPV die erforderliche strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.