Pressebereich

DPV UND BDFJ begrüßen Bekenntnis zur Künstlersozialkasse

Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde eines Unternehmens gegen die Künstlersozialabgabe nicht an

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zur Künstlersozialabgabe
nicht angenommen. Ein Unternehmen hatte im Jahr 2015 vor dem Bundesverfassungsgericht
den Einwand bezüglich der Rechtmäßigkeit der Künstlersozialabgabe eingereicht. Diese
Beschwerde wurde vom Bund der Steuerzahler unterstützt. Das Bundesverfassungsgericht hat
nun einstimmig geurteilt, dass die Verfassungsbeschwerde (Az. I BvR 2885/15) nicht
angenommen wird. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Der DPV Deutscher Presse Verband
und die bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten begrüßen diese Entscheidung. „Die
Künstlersozialabgabe sichert die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung von freiberuflichen
Künstlern und Publizisten, zu denen auch Journalisten zählen“, sagt Christian Laufkötter,
Pressesprecher der Berufsverbände DPV und bdfj. „Unternehmen, die mit freiberuflichen
Künstlern oder Publizisten zusammenarbeiten, werden über die Abgabe an diesem
sozialstaatlichen Prozess beteiligt und übernehmen damit auch einen wichtigen Teil der
Verantwortung für den Sozialstaat.“


Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat mit der Ablehnung der Annahme der
Beschwerde klar gemacht, dass die Künstlersozialabgabe ein wichtiger Bestandteil des
Sozialversicherungssystems in Deutschland ist. Jedes Unternehmen, das die Dienste von
freiberuflichen Künstlern und Publizisten in Anspruch nimmt, muss 4,2 Prozent der Honorare als
Künstlersozialabgabe abführen. Unklar ist, warum der Bund der Steuerzahler die Beschwerde
unterstützt hat. Hätte das Gericht die Abgabe für verfassungswidrig erklärt, hätte der Staat aus
Steuermitteln die Lücke schließen müssen. Laufkötter: „Dies ist ein Widerspruch in sich. Der
Bund der Steuerzahler prangert einerseits Steuerverschwendung an, hilft aber andererseits
Unternehmen, sich vor der sozialstaatlichen Verantwortung zu drücken.“


Das Journalistenzentrum Deutschland wird durch zwei Berufsverbände getragen. Der
DPV Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten, gegründet 1989, ist mit ca.
8.000 Mitgliedern die tariffreie Spitzenorganisation der hauptberuflich tätigen Journalisten. Die
bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten wurde 2007 gegründet und ist die
größte Interessenvertretung exklusiv für zweitberuflich tätige Journalisten in Deutschland.

Kontakt

Christian Laufkötter (Pressesprecher DPV/bdfj)

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